Honorar

Mir ist es ein Anliegen, die Kosten bzw. das Honorar transparent zu gestalten. Sie können mir zunächst per Telefon/Fax oder per Online-Anfrage Ihr Anliegen schildern. Ich werde dann vor der Beratung/Bearbeitung einen Kostenvoranschlag erstellen. Ein Mandatsverhältnis kommt erst dann zustande, wenn Sie mit diesem einverstanden sind und mir einen Auftrag erteilen.

Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) oder beruht auf einer Vereinbarung  vom Honorar. Honorarvereinbarungen können häufig sinnvoll sein, z.B., weil sich der Gegenstandswert als Grundlage der anwaltlichen Gebührenrechnung nur schwer ermitteln lässt, wie etwa beim Entwerfen Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder bei einer laufenden Beratungstätigkeit. Hierbei können auch Pauschalen vereinbart werden.

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