Wettbewerbsrecht

An die Lauterkeit des Wettbewerbs werden hohe Anforderungen gestellt: Einerseits gilt es, das eigene wettbewerbliche Verhalten hiernach auszurichten, andererseits bietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch Instrumentarien, sich gegen unzulässiges bzw. allzu aggressives Verhalten anderer Wettbewerber zur Wehr zu setzen. Werden die Regeln des lauteren Wettbewerbs nicht eingehalten, drohen kostspielige, oftmals im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgetragene Streitigkeiten. Es empfiehlt sich daher, Werbekampagnen oder Werbemaßnahmen bereits im Vorfeld juristisch überprüfen zu lassen. Zu folgenden wettbewerbsrechtlichen Themen berate bzw. werde ich tätig:

  • Behinderungswettbewerb
  • Verbot irreführender Werbung
  • Tarnung von Werbemaßnahmen
  • Vergleichende Werbung
  • Wettbewerbs- und zivilrechtlicher Know-How-Schutz
  • Unzumutbare Belästigung
  • Schutz vor unlauterer Produktnachahmung/Produktpiraterie
  • Verfassen von Abmahnungen
  • Vertretung im gerichtlichen Eilverfahren (Beantragung von einstweiligen Verfügungen)
  • Vertretung im Hauptsacheverfahren
  • Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen