Im Bereich Patentrecht wird eine kompetente Beratung und Unterstützung unserer Anwaltskanzlei in Frankfurt geboten. Als technische Schutzrechte schützen Patentrecht wie auch Gebrauchsmusterrecht Erzeugnisse und Verfahren, denen eine technische Erfindung zu Grunde liegt.
Das Gebrauchsmuster wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch häufig als das „kleine Patent“ bezeichnet. Unterschiede zwischen Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht bestehen unter anderem darin, dass es sich bei einem Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt, d.h., eine Prüfung findet nur hinsichtlich der formellen Eintragungsvoraussetzungen statt, nicht jedoch hinsichtlich Neuheit, erfinderischem Schritt und gewerblicher Anwendbarkeit. Damit ist in zeitlicher Hinsicht ein Gebrauchsmusterschutz wesentlich schneller zu erlangen als ein Patent, dessen Erteilung erst nach einem jahrelangem Prüfungsverfahren erfolgt. Zumindest in patentrechtlichen Angelegenheiten ist die Hinzuziehung eines Patentanwaltes stets erforderlich; hierbei arbeitet unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt mit einer renommierten Patentanwaltskanzlei in München zusammen.
Unsere Patentrecht Leistungen im Einzelnen:
- gerichtliche Vertretung bei patent- und gebrauchsmusterrechtlichen Verletzungsklagen
- Gebrauchsmusteranmeldungen
- Lizenzen
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