Ein Anwalt, fokussiert auf das Presserecht, befasst sich unter Anderem mit außergerichtlichen Geltendmachungen, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen oder auch mit dem Beantragen von einstweiligen Verfügungen. Unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt bietet Ihnen die erstklassige Unterstützung im Bereich Presserecht.
Prominente wie auch Nicht-Prominente können Opfer einer falschen Berichterstattung oder der unbefugten Veröffentlichung privater Fotos sein. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild gewähren dem Einzelnen das Recht, die Verbreitung wahrer oder unwahrer Tatsachen und die Veröffentlichung von Privat-Fotos ohne sein Einverständnis zu verbieten. Darstellungen entstellender oder verfälschender Art, welche die Persönlichkeitsentfaltung erheblich beeinträchtigen, lösen u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf und Schadensersatz aus. In solchen Fällen ist eine fachliche Beratung durch einen Anwalt dringend zu empfehlen. Folgende Leistungen erbringt unsere Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Presserechts:
- außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (Verfassen von Abmahnungen)
- Geltendmachung von Gegendarstellungsansprüchen
- Vertretung im gerichtlichen Eilverfahren (Beantragung von einstweiligen Verfügungen)
- Vertretung im Hauptsacheverfahren
- Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen
Benötigen Sie Unterstützung im Bereich des Presserechts?
Sie möchten Abmahnungen für Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche verfassen?
Oder müssen Sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen verteidigen?
Wir unterstützen Sie – nehmen Sie jetzt Kontakt auf: