Eine Mandantin, Schriftstellerin, schreibt Liebesromane, welche sich bei der überwiegend weiblichen Leserschaft großer Beliebtheit erfreuen. Die Bücher werden über Amazon vertrieben.
Kürzlich wurde unsere Mandantin von Amazon darauf aufmerksam gemacht, dass ein Roman von ihr, welcher die Begriffe „Mr. CEO“ im Titel beinhaltete, gegen die Markenrechte eines Dritten verstoße. Bei diesem Dritten handelt es sich um die Bestsellerautorin Vi Keeland, welche den Roman „Mr. CEO“ verfasst hat. Amazon hatte den Hinweis erhalten von der Anwaltskanzlei Ampersand, welche die Penguin Random House Verlagsgruppe, die Inhaberin der entsprechenden Verlagsrechte, vertritt.
Unsere Mandantin wurde aufgefordert, das betreffende Angebot zu löschen.
Der Titel „Mr. CEO“ genießt gem. § 5 Markengesetz Titelschutz. Hierbei muss es sich nicht um einen besonders prägnanten oder originellen Titel handeln, es muss lediglich das Werk individualisieren und es von anderen Werken unterscheidbar machen.
Die Anforderungen, die das Markengesetz an die Unterscheidungskraft von Marken stellt, sind damit bei Werktiteln wesentlich geringer.
Um einer kostenpflichtigen Abmahnung der Penguin Random House Verlagsgruppe zuvorzukommen (markenrechtliche Streitigkeiten haben grundsätzlich einen hohen Streitwert und lösen hohe Gebühren aus), haben wir vorbeugend, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dennoch rechtsverbindlich, eine Unterlassungserklärung abgegeben. Hierdurch wird die sogenannte Wiederholungsgefahr ausgeräumt, es kann auch keine einstweilige Verfügung mehr erwirkt werden.
Es ist zwar fraglich, ob der Titel „Mr. CEO“ den wenn auch nur geringen Anforderungen an die Unterscheidungskraft eines Werktitels gerecht wird, denn: Gibt man den Begriff „Mr. CEO“ bei Amazon ein, finden sich eine Vielzahl von Titeln unterschiedlicher Autoren, welche diesen Begriff beinhalten. Offenbar ist jenes Literaturgenre, bei denen ein erfolgreicher Geschäftsmann und eine junge Frau mit starker Persönlichkeit und beruflichen Ambitionen nach anfänglichen Schwierigkeiten und Turbulenzen am Ende doch zueinander finden, bei der überwiegend weiblichen Leserschaft sehr beliebt.
Leser:innen geben diesen Begriff offenbar gezielt bei Amazon ein, um auf die entsprechenden Romane zu stoßen. Gleiches gilt für die Begriffe „Boss“, Office Love“, „CEO“, „Chef“ oder ähnlicher Begriffe.
Könnte ein Autor einen solchen Begriff für sich allein beanspruchen, käme dies nach hiesiger Auffassung einer Monopolisierung eines Gattungsbegriffes gleich, welches das Markengesetz durch das Freihaltebedürfnis beschreibender Angaben für Mitbewerber gerade vermeiden will.
Gleichwohl sollte man bei einem entsprechenden Hinweis von Amazon zwecks Vermeidung eines kostspieligen Markenrechtsstreits umgehend reagieren und nicht untätig bleiben.
Wir helfen Ihnen gerne in diesem konkreten Rechtsfall, stets kostentransparent und im Sinne einer Minimierung des Prozesskostenrisikos.
Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung können wir Sie möglicherweise bereits von einigen Sorgen befreien.
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