Der richtige Anwalt für Designschutz in Frankfurt

Unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt unterstützt Sie in Fragen Designrecht und bei Ihrer Designanmeldung. Der Designschutz umfasst die ästhetische Ausgestaltung eines Musters oder Modells. Technische Details werden hiervon nicht erfasst.

Allerdings können ein Designschutz und technische Schutzrechte nebeneinander bestehen. Einerseits wird das Design und andererseits wird die technische Lösung geschützt. Wobei bei der technischen Lösung die Funktionalität eines Gegenstandes zu Grunde liegt.  Bei einem Designrecht handelt es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht. D.h., eine Prüfung, ob die für einen Designschutz erforderliche Neuheit und Eigenart des Musters vorliegen, findet nicht von Amts wegen statt. Seit dem 06.03.2002 besteht die Möglichkeit Designschutz nicht durch Anmeldung, sondern durch Offenbarung zu erwerben. Es handelt sich hierbei um das so genannte nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Voraussetzung für einen Schutz ist hiernach, dass das Muster innerhalb der Europäischen Gemeinschaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Dies kann z.B. durch die Präsentation auf einer Messe geschehen. Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Designanmeldungen
  • Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bei Designverletzungen und Produktpiraterie
  • Lizenzverträge

Sie wünschen weitere Beratung zu Designrecht oder Designschutz?

Sie möchten ein Designmuster anmelden oder sich gegen Designverletzungen schützen bzw. verteidigen?

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