Julia Cordemann Anwaltskanzlei

Haben Sie eine Abmahnung/ einstweilige Verfügung der Frida Kahlo Corporation erhalten?
In meinem Beitrag vom 09.10.2020 berichtete ich bereits über mehrere Anfragen von Mandanten, die eine im Namen der Frida Kahlo Corporation von der Kanzlei Zierhut IP in München erhaltene Abmahnung erhalten haben.
Kurze Zusammenfassung:
In diesem Schreiben werden Onlinehändler aufgefordert, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr unter anderem Textilien und Accessoires unter dem Zeichen FRIDA KAHLO anzukündigen, anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen.
Bitte beachten Sie auch meine vom Aktualisierung zu dem Thema! vom 28.10.2020
Wir übernehmen diese erste Überprüfung gerne kostenfrei, sofern eine summarische Überprüfung möglich sein sollte.

Aktuell: Ist eine Entschädigung aufgrund einer coronabedingten Betriebsschließung möglich?
Sind oder waren Sie coronabedingt von einer Betriebsschließung betroffen und steht Ihnen eine Entschädigung zu?
Viele Gastronomen, Kulturschaffenden, Soloselbständige, Veranstalter, Clubbetreiber etc. fühlen sich in der derzeitigen Krise vom Staat im Stich gelassen. Durch die Coronaverordnung vom 17.03.2020 unterlagen diese Branchen einem Berufsausübungsverbot. Zwar konnten diese Soforthilfe aus Bundesmitteln beantragen, diese deckten jedoch, wenn überhaupt, nur betriebliche Ausgaben, Umsatzeinbußen wurden hiervon nicht erfasst. Der wirtschaftliche Schaden ist insoweit immens.
Es stellt sich daher die Frage, inwieweit diese Betriebe Entschädigung gegenüber dem Staat einfordern können.
Nehmen Sie direkt Kontakt auf:
Julia Cordemann – Ihre Datenschutzbeauftragte und Anwalt für Marken-, Kennzeichen-, Design-, Patent-, Presse- und Strafrecht in Frankfurt.
RAe Julia Cordemann | Markenrecht | Kaiserstraße 61 |60329 Frankfurt | Tel +49 69 84843475